Leichte Sprache in der Bundesverwaltung
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Die Barrierefreie Kommunikation hat Einzug in die deutschen Behörden gehalten. Bundesbehörden sind seit 2020 dazu verpflichtet, Angebote in Leichter Sprache anzubieten. Das Ziel ist der Abbau von Kommunikationsbarrieren zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern, also zwischen der Profi- und Laienebene. Doch wer sind die professionellen Akteurinnen und Akteure Leichter Sprache in den Behörden? Und wie genau generieren sie Angebote in Leichter Sprache?
Elena Husel beantwortet diese Fragen erstmals für Behörden auf Bundesebene. Pointiert und vortrefflich illustriert stellt sie die Funktionen Leichter Sprache für die Zielgruppen vor. Im Fokus steht dabei der Weg von Auffindbarkeit und Wahrnehmbarkeit bis hin zu Verständlichkeit als Kernfunktion von Texten in Leichter Sprache. Die Autorin erläutert den juristischen Rahmen und die Implementierung Leichter Sprache in der Verwaltung. Ihr besonderes Augenmerk liegt auf den Akteurinnen und Akteuren, die in den Behörden mit Leichter Sprache arbeiten, sowie auf dem Prozess der Entstehung dieser barrierefreien Angebote.
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