Legalbewährung nach elektronischer Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe
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Von Oktober 2010 bis März 2012 erprobte das Bundesland Baden-Württemberg in einem Modellprojekt den Einsatz der GPS-basierten elektronischen Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe. Die elektronische Fußfessel kam in zwei Bereichen zum Einsatz: zum einen zur Vorbereitung einer vorzeitigen Haftentlassung in Form des elektronisch überwachten Hausarrests, zum anderen als elektronisch überwachte Vollzugslockerungsmaßnahme, insbesondere in Form des Freigangs.
Nachdem Andreas Schwedler und Gunda Wößner im Jahr 2015 die Ergebnisse zu Implementation, Akzeptanz und psychosozialen Effekten des Modellprojekts vorstellten (Band K 169), liegen mit diesem Band nun die Ergebnisse der Begleitforschung zu der Frage vor, ob die elektronische Fußfessel einen rückfallvermeidenden Effekt nach Abschluss der Maßnahme hat. Sie werden eingebettet in die aktuelle Diskussion um die Vereinbarkeit der elektronischen Überwachung mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Der vorliegende Band liefert somit nicht nur aufschlussreiche Ergebnisse zu der Frage, ob die elektronische Fußfessel kriminalpräventiv wirkt, sondern widmet sich generell den Vor- und Nachteilen ihres Einsatzes und zeigt das durch den Einsatz der elektronischen Überwachung erzeugte Spannungsfeld zwischen dem immer stärker wachsenden Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft und dem Rechtsstaat auf.
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