Lebensmittelrecht / Lebensmittelrecht 180. Ergänzungslieferung
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Zur Ergänzungslieferung
Die 180. Ergänzungslieferung enthält die Aktualisierung der Kommentierung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV). Besonders hervorzuheben ist die neue Regelung des § 4a LMIDV zur erweiterten Nährwertkennzeichnung, nach der die Verwendung des Nutri-Score-Kennzeichens in Deutschland erlaubt ist. Ferner wird die Überarbeitung der Kommentierung der Lebensmittelinformationsverordnung abgeschlossen. Zudem ist die Vorbemerkung zu den §§ 58 bis 62 LFGB vollständig aktualisiert worden. Die Erläuterungen zum Tabakrecht wurden teilweise überarbeitet. Im Wesentlichen handelt es sich um die Kommentierung des 2. Änderungsgesetzes zum Tabakerzeugnisgesetz vom 23.10.2020 (BGBl. I S. 2229).
Der Textteil des Kommentars hat den Rechtsstand vom 1.7.2021. An geänderten Vorschriften sind insbesondere zu nennen:Diätverordnung, Milch- und Margarinegesetz, Milcherzeugnisverordnung, Käseverordnung, Weingesetz, Weinverordnung, Alkoholhaltige Getränke-Verordnung, Kosmetik-Verordnung.Neu aufgenommen wurde die Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung sind die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und die Zusatzstoff-Verkehrsverordnung außer Kraft getreten. Ferner umfasst die Lieferung die Neubekanntmachung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches.
Zielgruppe
Für Lebensmittelherstellerinnen und Lebensmittelhersteller, Verbände, Gesundheitsämter, Rechtsanwaltschaft, Richterinnen und Richter, Behörden der Lebensmittelüberwachung, Gutachterinnen und Gutachter.
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