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Leasingbilanzierung - insbesondere Mobilien-Leasing nach HGB und IFRS unter Berücksichtigung von Refinanzierungsaspekten

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Inhaltsangabe:Zusammenfassung: In den letzten Jahren gewinnen die Rechnungslegungsstandards der US-GAAP und den IAS, zukünftig IFRS, in den Jahresabschlüssen immer größerer Beliebtheit, welche durch die empirische Auswertung durch Küting, Boecker und Busch bestätigt wird. Darin zeigt sich, dass nur noch 22 % der 160 Unternehmen aus den Auswahlindices der Deutsche Börse AG ihren Konzernabschluss der Geschäftsjahre 2002 bzw. 2001/2002 nach den Vorschriften des HGB erstellen. Innerhalb der Indices MDAX und SDAX bilanzieren fast die Hälfte der Unternehmen nach den Normen des IFRS, bei den DAX-Unternehmen sind es sogar 64 %. Somit wenden insgesamt 46% der untersuchten Börsenunternehmen die IFRS zur Erstellung ihrer Konzernabschlüsse an. Dies kann als Folge der Globalisierung und international zusammenwachsenden Kapitalmärkte betrachtet werden. In Deutschland wurde dieser Entwicklung durch die Verabschiedung des KapAEG am 20.04.1998 und des KapCoRiLiG vom 24.02.2000 Rechnung getragen. Besonders durch den § 292a HGB, der es kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen erlaubt einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen, wird die zunehmende Bedeutung an internationaler Rechnungslegungsvorschriften deutlich. Da der § 292 a HGB nur als eine Zwischenlösung gilt und am 31. Dezember 2004 außer Kraft treten wird, wurde durch die EG-Verordnung vom 19. Juli 2002 ausschließlich die IFRS ab 2005 ¿ in Ausnahmefällen ab 2007 ¿ als verbindliches Regelwerk zur Erstellung konsolidierter Abschlüsse für kapitalmarktorientierte Unternehmen in der EU eingeführt. Es zeigt sich immer deutlicher eine Tendenz hin zum IFRS, der schon heute in Deutschland, wenn auch nur bezogen auf den Konzern, eine deutliche Vormachtstellung besitzt. Des weiteren sollte eine künftige Ausstrahlungswirkung auf den Einzelabschluss nicht vergessen werden, da bzgl. der Umstellung innerhalb der Konzernrechnungslegung auf IFRS schon jetzt (also im Jahr 2004) begonnen werden muss. Falls Deutschland sogar sein sogenanntes Mitgliedsstaatenwahlrecht lt. der EG-Verordnung in Anspruch nimmt, würden die IFRS auch unmittelbar für den Einzelabschluss Gültigkeit erlangen. Deshalb sollten sich auch jetzt schon nicht betroffene Unternehmen mit dem Regelwerk des IFRS vertraut machen. Eines der komplexesten Themengebiete, sowohl nach IFRS als nach dem HGB, stellt die Leasingbewertung und Bilanzierung dar. Da heute das Leasinggeschäft kaum mehr aus dem [...]
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