Landesplanerische Beurteilung des großflächigen Einzelhandels
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Die landesplanerische Steuerung des großflächigen Einzelhandels ist seit langer Zeit ein Streitthema. Eine Bindung der Bauleitplanung an das zentralörtliche Gliederungssystem und die innergemeindlichen Siedlungsschwerpunkte ist nämlich geeignet, das kommunale Selbstverwaltungsrecht, die Kompetenzverteilung zwischen der Raum- und der Bodenordnung sowie die Grundrechte von Investoren zu tangieren. Damit einher geht die Frage nach dem rechtlichen Charakter landesplanerischer Standortregelungen. Ob und mit welchem Inhalt solche Vorgaben überhaupt Ziele der Raumordung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG sein können, ist nicht gesichert. Das Gebot der Normenklarheit kollidiert hier mit der Aufgabenstellung der Landesplanung, nur einen Rahmen für nachfolgene Planungsebenen vorzugeben.
Das vorliegende Werk setzt sich am Beispiel des § 24 Abs. 3 LEPro NW ausführlich mit diesen Problemen auseinander und liefert eine Grundlage für die auch in anderen Bundesländern einschlägigen Fragestellungen.
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