Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg
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Gesetzliche Grundlage für die Beteiligung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an Entscheidungen ihrer Dienststellen in persönlichen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten ist das Landespersonalvertretungsgesetz.
Mit dem Kommentar wird dem Bedürfnis der Praxis nach einer aktuellen und kompakten Arbeits- und Orientierungshilfe Rechnung getragen. Die Vorschriften werden - soweit sie sich nicht aus dem Gesetzestext allein ergeben - leicht nachvollziehbar erläutert. Dabei wird auf wichtige Entscheidungen der Rechtsprechung hingewiesen. Der Titel umfasst auch die Kommentierung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz mit zahlreichen und anschaulichen Praxisbeispielen.
Verfasser ist Harald Burkhart, Verwaltungsdirektor, als Referent beim Gemeindetag Baden-Württemberg mit Fragen der kommunalen Verwaltungsorganisation und Personalwirtschaft seit vielen Jahren eng befasst. Er war an zahlreichen Änderungen des Landespersonalvertretungsrechts maßgeblich beteiligt. Die Fortführung erfolgt durch Rechtsanwalt Achim Zimmermann, Fachanwalt für Verwaltungs- und Arbeitsrecht, Partner der Kanzlei iuscomm Rechtsanwälte (Stuttgart). Er berät mehrere hundert Städte und Gemeinden sowie Landkreis u.a. in personalrechtlichen Fragestellungen zum Arbeits- bzw. Beamtenrecht und entsprechenden Fragestellungen des Landespersonalvertretungsrechtes. Herr Zimmermann verfügt aufgrund seiner umfangreichen Erfahrungen aus der Praxis über einen sehr großen Überblick über die aktuellen personalvertretungsrechtlichen Themen und Streitigkeiten der Kommunen und berücksichtigt dies im Rahmen seiner Kommentierung.
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