»La question armenienne n¿existe plus« - Die Vertreibung der Armenier aus ethischer Sicht
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Ethik, Note: 1, 3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Zur Ethik des Umgangs mit schweren Menschenrechtsverletzungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Neunzig Jahre sind seit der gewaltsamen Vertreibung der Armenier aus dem Osmanischen Reich vergangen, doch nach wie vor bleiben wesentliche Fragen unbeantwortet. Dabei mangelt es nicht am öffentlichen Interesse, wie durch zahlreiche Zeitungsberichte und Veröffentlichungen zu belegen wäre. Die Aufarbeitung der Geschehnisse gestaltet sich nicht zuletzt deswegen problematisch, weil die Positionen unterschiedlicher kaum sein könnten: Während die Vertreibung im kollektiven Gedächtnis der Armenier als sayfo (das Jahr des Schwertes, 1915) oder mets jerern (der große Frevel/das große Verbrechen) einzog, wird in der Türkei von offizieller Seite nach wie vor jede Verantwortung für die Vertreibungen und den damit einhergehenden Massakern abgestritten. Außerhalb Kleinasiens hat sich weitestgehend die armenische Lesart durchsetzen können, wenngleich die historische Erschließung nach wie vor lückenhaft ist.Bedauerlicherweise sind die Motive für eine Auseinandersetzung mit den Vertreibungen häufig nicht im Interesse der Aufklärung der historischen Ereignisse oder dem Gedenken an die Opfer begründet. So werden die armenischen Opfer instrumentalisiert, um einen befürchteten EU-Beitritt der Türkei zu verhindern, oder zumindest zu verzögern.Die unterschiedliche Umgangsweise mit den Vertreibungen soll nun im Verlauf der vorliegenden Arbeit thematisiert werden. Dabei wird zunächst die Aufarbeitung in den betroffenen Nationen, der Türkei und Armenien, betrachtet und schließlich mit der vermeintlich objektiveren Sichtweise des westlichen Auslandes verglichen werden. Hierzu bietet sich ein Blick nach Deutschland besonders an, da dem Deutschen Reich, durch sein Bündnis mit dem Osmanischen Reich, eine Mitwisserschaft wenn nicht gar eine Mittäterschaft unterstellt werden kann. Die Betrachtungen zur öffentlichen und wissenschaftlichen Erinnerung sollen ferner zur Erörterung der Frage herangezogen werden, wie in der Gegenwart mit den Opfern und Tätern jener Zeit umgegangen wird.(Anm.: Die hier abgebildete Einleitung enthält keine Fußnoten)
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