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Kurzlehrbuch Bilanzpolitik

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A. Grundbegriffe und Grundtatbestande Gegenstand der "Bilanzierung" ist aIIgemein die Erstellung einer "Bilanz". Das Wort "Bi­ lanz" IllSt sich herleiten aus dem lateinischen "bis lanx" und bedeutet soviel wie eine "sich im Gleichgewicht befindliche zweischalige Waage". In einer Bilanz werden somit zwei Werte­ gruppen gleicher GesamthOhe einander gegenubergestellt. Nach dem Inhalt dieser beiden Wertegruppen wird ublicherweise zwischen der sog. "Bestlln­ debilanz" und der "Erfolgsbilanz" (Gewinn-und Verlustrechnung) unterschieden: In der sog. "Bestiindebilanz" werden die Bestllnde von VermOgen einerseits und KapitaI ande­ rerseits an einem bestimmten Stich tag in Kont%rm einander gegenubergestellt. Die sog. "Aktivseite" zeigt das VermOgen der Untemehmung. Das VermOgen wird iiblicher­ weise unterteilt in das "Anlagevermogen" und in das "Urnlaufvermogen". Dabei gehOren zum "Anlagevermligen U solche Gegenstllnde, die am Bilanzstichtag dazu bestimmt sind, dem Betrieb auf Dauer (Rechtsprechung: lllnger aIs 1 Jahr) zu dienen (vgl. § 152 Abs. 1 AktG). u Foiglich zllhlen aIle anderen VermOgensteile zum "Umlau/vermligen . Die sog. "Passivseite" der Bestllndebilanz zeigt die Herkunft des in der Untemehmung inve­ stierten KapitaIs. Oblicherweise unterscheidet man hier nach der Rechtsstellung des KapitaIge­ bers zwischen EigenkapitaI und FremdkapitaI. Sornit zeigen die beiden Seiten der "Bestllndebilanz" die Mittel-Herkunft und die Mittel-Ver­ wendung. Der obigen Kennzeichnung einer "Bilanz" entsprechend mussen die Aktivseite und die Pas­ sivseite dieselbe Summe aufweisen. Dies folgt zwingend schon daraus, daB auf der Aktivseite nicht mehr Mittel im VermOgen gebunden sein kOnnen, aIs insgesamt in Form von Eigen-bzw.
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