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Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

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Mit der Corona-Krise ist die Kurzarbeit wieder in die Unternehmen eingekehrt und in den Blickpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gelangt. Wird aufgrund eines erheblichen Arbeitsausfalls die regelmäßige Arbeitszeit im Betrieb gesenkt, spricht man von Kurzarbeit. Betroffen können alle oder nur ein Teil der Beschäftigten sein, die weniger oder überhaupt nicht mehr arbeiten. Der Betriebsrat bestimmt umfassend mit, ob und in welchem Rahmen Kurzarbeit eingeführt wird. Gibt es keinen Betriebsrat oder keine entsprechenden Regelungen im Tarifvertrag, müssen alle betroffenen Mitarbeiter einwilligen.Arbeiten die Arbeitnehmer aufgrund der Kurzarbeit weniger, reduziert sich auch ihr Entgelt. Um den Verdienstausfall teilweise auszugleichen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das sogenannte Kurzarbeitergeld.Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde aufgrund der Corona-Krise rückwirkend ab 1. 3. 2020 deutlich erleichtert. Mit dem »Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld« soll vermieden werden, dass Unternehmen Mitarbeiter wegen der Krise entlassen müssen. Die Kernthemen:• Kurzarbeit• In welchem Verhältnis stehen die einzelnen Regelungen zueinander?• Arbeitsvertragsrecht - Vereinbarung, Auswirkungen der Kurzarbeit, Kündigung während der Kurzarbeit, Relation zu beabsichtigten Massenentlassungen• Tarifvertragsrecht - typische und mögliche Vereinbarungen in Tarifverträgen, Kurzarbeit und Arbeitskampf • Betriebsverfassungsrecht - Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage von Kurzarbeit, Umfang der Mitbestimmung• Kurzarbeitergeld • Voraussetzungen - Wirksame Anordnung von Kurzarbeit, erheblicher Arbeitsausfall, betriebliche Voraussetzungen, persönliche Voraussetzungen • Beantragung - Anzeige, Ausschlussfristen, Besonderheiten im Rahmen des »Arbeit von morgen«-Gesetze• Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit • Leistungsbezug • Sonderformen - Transferkurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergeld, Zuschuss-Wintergeld, Heimarbeiter Autor:Daniel Wall, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, Frankfurt/Main
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

52,90 CHF

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