Kunstunterrichtliche Reformbestrebungen in der Schulwirklichkeit
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In dieser Untersuchung wird auf dem abgrenzbaren und exemplarischen Forschungsfeld "Kunstunterricht" in den Blick genommen, ob reformpädagogische Ideen, in diesem Falle die zwischen 1880 und 1914 von Kunstpädagogen und Schulreformern nachdrücklich geforderte Berücksichtigung der kindlichen Kreativität und Schöpferkraft, in Stoffpläne und Schule umgesetzt wurden. Als pädagogisch und strukturell denkbar konträre und daher besonders aussagekräftige Exponenten dienen hierbei die Freie und Hansestadt Hamburg und das Königreich Bayern, an dessen Binnenheterogenität zusätzliche Entwicklungsmodifikationen nachgezogen werden konnten. Basierend auf einer vergleichenden Analyse der lokalen und regionalen Lehrpläne und des dokumentierten und erfassbaren Schriftverkehrs der Schulaufsichtsbehörden, ergänzt durch zeitgenössische Einzelpublikationen, lassen sich Veränderungen auf Ziel- und Methodenebene nachweisen. Insgesamt legen die Untersuchungsergebnisse nur eine verhaltene Durchsetzungskraft ideengeschichtlicher Reformen nahe, solange sie nicht von ökonomischen, politischen und administrativen Argumenten und Maßnahmen flankiert werden.
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