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KUNST - Schenken-Vererben-Erben

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Betrachtet man die Entwicklung des Kunstmarktes der vergangenen 20 Jahre, lässt sich daran nicht nur die inzwischen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung von Kunst ablesen, sondern auch die breite gesellschaftliche Relevanz, die Kunst heute erfährt. Die Anzahl an Kunstmessen, Galerien und privaten Museen hat sich vervielfacht. Nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Tageszeitungen berichten heute regelmäßig über den Kunstmarkt. Kunst wird inzwischen explizit als Kapitalanlage verstanden.Während früher vorwiegend Händler auf Auktionen einkauften, bieten heute in großer Zahl auch Privatpersonen mit. Kunst ist längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Ein Kunstwerk hat mehr denn je nicht nur einen emotionalen, sondern auch einen wirtschaftlichen Wert. Dies betrifft nicht nur Galeristen, Händler oder professionelle Sammler. Es geht gerade und vor allem auch den Privatsammler etwas an. Viele Haushalte beherbergen heute Kunstwerke und beachtliche Kunstsammlungen, die über viele Jahre hinweg mit Enthusiasmus und Leidenschaft zusammengetragen wurden. Sie werden bei der Nachlassplanung oft vernachlässigt oder ganz übersehen, was zu gravierenden Folgen führen kann, die bei vorausschauender Nachlassplanung hätten vermieden werden können. Denn Kunst unterliegt, wie andere Vermögenswerte auch, der Schenkung- und Erbschaftsteuer. Kunstgegenstände müssen in der Erbschaftsteuererklärung angegeben werden und gehören in das Nachlassverzeichnis. Gerade bei Kunst bietet es sich im Hinblick auf steuerliche Aspekte an, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, was mit einzelnen Kunstwerken oder einer ganzen Sammlung später geschehen soll. Denn es besteht die Möglichkeit, Kunstwerke schon zu Lebzeiten steuerfrei zu verschenken oder mit einer Steuerbefreiung von 60% oder gar 100% zu vererben und zu erben.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

18,50 CHF