Krypto-Token in der IFRS-Rechnungslegung
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Im aktuellen Wirtschaftsgeschehen sind zunehmend Transaktionen mit Bitcoin-Werteinheiten und weiteren Krypto-Token zu beobachten. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Krypto-Token von praktischer Bedeutung, die von Unternehmen zu Zahlungszwecken gehalten werden, d. h. als eine Form des "Geldersatzes" fungieren. Hierunter fallen zum einen sog. Zahlungs-Token (wie bspw. Bitcoin-Werteinheiten), die dazu intendiert sind, als allgemeines Tauschmittel eingesetzt zu werden. Zum anderen sind hierunter bestimmte sog. Nutzungs-Token zu fassen, die einen vorbestimmten Verwendungszweck - ähnlich wie ein Gutschein - haben. Da auch nach IFRS bilanzierende Unternehmen vermehrt Krypto-Token zu Investment- oder zu Tauschzwecken halten, stellt sich die Frage, wie diese normengerecht nach IFRS zu bilanzieren sind. Im Status quo des IFRS-Normengefüges sind diesbezüglich keine expliziten Regelungen angelegt. Der Verfasser nimmt dies zum Anlass, um zu untersuchen, wie erworbene Zahlungs-Token und Nutzungs-Token mit einer Zahlungsfunktion sachgerecht, d. h. mit Blick auf das Ziel der IFRS, entscheidungsnützliche Informationen für die primären IFRS-Adressaten zu vermitteln, abzubilden sind. Im Rahmen der Analyse wird unter anderem untersucht, ob die Standards der IFRS tatbestandsseitig für den betrachteten Sachverhalt einschlägig sind und wie die damit verbundenen Rechtsfolgen zu beurteilen sind (de lege lata-Betrachtung). Basierend auf seiner Analyse und Würdigung unterbreitet der Verfasser zudem konkrete Vorschläge, die zu einer entscheidungsnützlicheren Informationsvermittlung beitragen würden (de lege ferenda-Betrachtung).
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