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Kritische Analyse der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Privilegierung von Unternehmensvermögen

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 5, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Media vita in morte sumus. Die Nachfolgeplanung des Unternehmers und die damit einhergehende erbschaftsteuerliche Belastung zwingen diesen ungewollt dazu, sich frühzeitig mit dem Gedanken des Ablebens zu beschäftigen. Mit seinem Beschluss vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht zum dritten Mal innerhalb von 20 Jahren verfassungsrechtliche Verstöße gegen das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz festgestellt. Wurden in der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung vom 07.11.2006 insbesondere die erbschaftsteuerlichen Bewertungsregeln anvisiert, bezieht sich die aktuelle Kritik am bestehenden Erbschaftsteuerrecht auf das umfangreiche Verschonungssystem für Unternehmensvermögen und deren Gestaltungsanreize. Folglich sind die Verschonungsregeln der §§ 13a und 13b ErbStG im Grundsatz verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, allerdings erweisen sie sich in Teilen ihrer Ausgestaltung als gleichheitswidrig. Das Unternehmensvermögen bildet eine Basis für Wertschöpfung, Beschäftigung und für den Erhalt von Arbeitsplätzen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Dieser Leitgedanke zur Verschonung von Unternehmensvermögen enthält die Förderziele des Gesetzgebers. An der Legitimität dieser Förderziele bestehen aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Allerdings äußerte sich das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 07.11.2006 schon dahingehend, dass es hinsichtlich des Verschonungstatbestands einer am Lenkungszweck orientierten, zielgenauen und normenklaren Ausgestaltung bedarf. Dem ist er durch die Lohnsummen- und Behaltensklausel, sowie dem Verwaltungsvermögenstest nicht hinreichend nachgekommen, sodass deren Ausgestaltung für te
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