Kriminalpräventionsrecht
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Das Recht der polizeilichen Kriminalprävention befindet sich in einer Regelungskrise. Einerseits soll die Polizei immer weitergehende Präventionsbedürfnisse befriedigen: Sie soll komplexe kriminelle Strukturen des Terrorismus und der organisierten Kriminalität eindämmen. Zudem soll sie gesellschaftliche Funktionszusammenhänge wie den öffentlichen Raum mitgestalten, um Straftaten dort bereits im Keim zu ersticken. Hierzu soll sich die Polizei an Handlungskonzepten orientieren, welche über die herkömmlichen Muster hoheitlicher Sicherheitsgewähr erheblich hinausgehen. Andererseits ist bisher weitgehend ungeklärt, wie sich diese erweiterte Präventionstätigkeit wirksam regulieren lässt. Dieses konzeptionelle Defizit führt fast zwangsläufig zu mangelhaften Regelungen, die vielfach verfassungsrechtliche Anforderungen verfehlen.Matthias Bäcker arbeitet die erweiterten kriminalpräventiven Handlungskonzepte der Polizei heraus und untersucht, wie diese Handlungskonzepte rechtlich ermöglicht und zugleich so begrenzt werden können, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt bleiben. Dazu zeigt er materiellrechtliche und verfahrensrechtliche Erweiterungsansätze im Strafrecht, im Polizeirecht und im Strafverfahrensrecht auf. In einer Gesamtschau ordnet er diese Erweiterungsansätze und Regime einander zu und stellt so die Grundlagen eines leistungsfähigen Kriminalpräventionsrechts bereit.Die Arbeit wurde mit dem Preis der Deutschen Hochschule der Polizei 2016 ausgezeichnet.
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