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Kreditwesengesetz 130. Ergänzungslieferung

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InhaltRecht des Kreditwesens (KWG, CRR, SAG, PfandBG etc.), Risikomanagement und begleitende Verordnungen und VerwaltungspraxisRecht und Praxis der GeldwäschebekämpfungRegularien des Investmentgesschäfts (KAGB, OGAW, AIFMD etc.)Kapitalmärkte, Börsenhandel und SchuldverschreibungenAufsicht über den Wertpapierhandel, Derivate, Short SellingZahlungsverkehr (ZAG. ZKG), Einlagensicherung, VerbraucherschutzBilanzierung und PrüfungenJeweils alle deutschen und EU-Rechtsquellen Zur Ergänzungslieferung Das dritte Quartal des Jahres zeichnete sich durch erneut starke regulatorische Aktivitäten der Gesetzgeber und der Aufsichtsbehörden aus. Die BaFin hat ihr Rundschreiben 08/2022 (A) zu Mindestanforderungen an die Abwicklungsfähigkeit im Rahmen der Abwicklungsplanung, kurz auch MaAbwicklung genannt, veröffentlicht. Mit dem Rundschreiben 06/2022 (BA) regelte sie außerdem die stabile Refinanzierung von außerbilanziellen Posten nach Artikel 428p (10) bzw. 428aq (10) der durch die Änderungsverordnung 2019/876 geänderten Verordnung (EU) Nr. 575/2013. Das Rundschreiben 07/2022 (BA) behandelt zusätzliche Liquiditätsabflüsse in Zusammenhang mit anderen Produkten und Dienstleistungen gemäß Artikel 23 Delegierte Verordnung (EU) 2015/61. Im Amtsblatt der EU erschien die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/2088 (sog. Offenlegungsverordnung, SFDR). Im Bereich der Geldwäschebekämpfung erschienen die EBA Leitlinien zu Strategien und Verfahren in Bezug auf das Compliance-Management und die Rolle und Zuständigkeiten des Geldwäschebeauftragten gemäß Artikel 8 und Kapitel VI der Richtlinie (EU) 2015/849. Des Weiteren veröffentlichte die BaFin ihre Allgemeinverfügung zur Produktintervention bezüglich Futures. Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1302 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID) enthält technische Regulierungsstandards für die Anwendung von Positionslimits für Warenderivate und für Verfahren für Anträge auf Ausnahmen von Positionslimits. Außerdem wurden die Anforderungen an Wertpapierinstitute weiter ausdifferenziert. Es erschienen die EBA Leitlinien zu den Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033 (IFR). Ferner regeln die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1159 technische Regulierungsstandards für die Offenlegung der Anlagestrategie durch Wertpapierfirmen und die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1455 technische Regulierungsstandards für die Eigenmittelanforderungen für Wertpapierfirmen auf der Grundlage der fixen Gemeinkosten. Hinzuweisen ist zudem auf die aufsichtsrechtliche Einordnung bestimmter Zahlungsvorgänge im stationären Reisevertrieb, die Gegenstand des BaFin-Merkblatts 04/2022 (BA) ist. Zielgruppe Für Banken, Sparkassen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsunternehmen, Wertpapierhandel, Bankaufsichtsbehörden, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung.
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Preis

53,50 CHF

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