Krankenhaushaftung
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Seit der Vorauflage im Jahre 2010 sind nunmehr fünf Jahre vergangen - die sogenannte "Halbwertszeit" in der Medizin, die eine dringende Auffrischung aller Erkenntnisse erfordert. Zu nennen sind hier vor allem die Verabschiedung des Patientenrechtegesetzes im Februar 2013 und die damit verbundene Neuregelung der §§ 630a bis h BGB. Zudem verändert sich die Krankenhauslandschaft ständig, beispielsweise durch die Aufnahme von Leitlinien in die Krankenhausplanung, durch neue Kooperationsmodelle und Verzahnung des stationären und ambulanten Sektors oder auch durch die Aufnahme des Risikomanagements in das Patientenrechtegesetz.
Die Verfasser haben sich in interdisziplinärer Zusammenarbeit bemüht, das Spannungsverhältnis Arzt/Patient/Versicherer zu erarbeiten und die Frage in den Mittelpunkt zu stellen, wie durch richtige Organisation und Schadensverhütungsmaßnahmen die Haftung des Kraneknhausträgers sowie des ärztlichen und nichtärztlichen Dienstes begrenzt werden kann.
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