Krank oder böse?
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Obwohl strafrichterliche Behörden in der Lage sein müssen, Täterpersönlichkeiten ohne sachverständige Hilfe angemessen zu würdigen, können sie mangels psychiatrischen Fachwissens insbesondere die Fragen der Schuldfähigkeit und der Sanktionenindikation nicht alleine beantworten. In diesem Kontext kommt der dissozialen Persönlichkeitsstörung und der ¿Psychopathy¿ eine vorrangige Bedeutung zu. Betroffene Straftäter wurden lange nicht als ¿krank¿, sondern als ¿böse¿ bezeichnet und daher generell für voll schuldfähig sowie für untherapierbar erklärt.
Die vorliegende Arbeit bringt zunächst Juristen diese psychischen Störungen näher. Anschliessend wird geprft, ob sich die Meinung, wonach betroffene Straftäter grundsätzlich als voll schuldfähig zu qualifizieren sind, weiterhin stitzen lässt. Danach widmet sich der Autor der Frage, ob solche Straftäter generell in den Straf- oder in den Massnahmenvollzug gehören. Zum Schluss unterzieht er die Zusammenarbeit zwischen Jurisprudenz und Psychiatrie bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit einer genaueren Betrachtung und macht Vorschläge, wie diese Zusammenarbeit optimiert werden könnte.
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