Korruptionsbekämpfung. Die Konkurrenz zwischen § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG und § 160 AO
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Masterarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1, 9, Hochschule Mainz, Veranstaltung: Master of laws (LL.M.), Sprache: Deutsch, Abstract: "Corruption takes many forms and is a universal cancer", so beschreibt es Peter Eigen, Jurist und bis zum Jahr 2005 Chairman von Transparency International treffend. Mit dieser Aussage von Eigen wird ein Problem angesprochen, welches die Menschheit schon seit Jahrhunderten begleitet.
In der heutigen Zeit gehören Korruptionsdelikte, vor allem in Entwicklungsländern, zu einem erfolgreichen Geschäftsabschluss dazu. Trotz der heute deutlichen Fortschritte gegenüber den Vorjahren ist Euphorie allerdings nicht angebracht. So belegt der Korruptionsindex von Transparency International und die jüngsten Skandale, dass der Kampf gegen Korruptionsdelikte noch nicht gewonnen ist.
Ein Teilbereich dieser oben angedeuteten allgemeinen Normen gegen die Korruption lässt sich auch im deutschen Steuerrecht wiederfinden. Wie auch die Vereinigten Staaten als Vorreiter Normen zur Korruptionsbekämpfung in ihr nationales Steuerrecht aufgenommen haben, so wurde auch in Deutschland nach diesem Vorbild neben dem § 160 AO der § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG verabschiedet.
Im vorliegenden Werk soll detailliert auf genau diese rechtliche Bekämpfung und deren Art der Korruptionsproblematik eingegangen werden. Hierzu werden die beiden Normen ausführlich dargelegt um diesen dann im späteren Verlauf einander gegenüberzustellen.
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