Körperschaftsteuerrechtliche Zweckvermögen des privaten Rechts und ihre Behandlung im Umsatzsteuerrecht
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Nichtrechtsfähige Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sind seit dem Körperschaftsteuergesetz vom 30. März 1920 Subjekt des Körperschaftsteuerrechts. Auf eine Definition des Zweckvermögens hat der Gesetzgeber aber verzichtet und die Konkretisierung dieses Begriffs damit der Rechtsprechung und Lehre übertragen. Trotz der langen Tradition des Zweckvermögensinstituts fehlt es bisher an einer umfassenden wissenschaftlichen Darstellung. Der Autor hat sich zum Ziel gesetzt, diese Lücke zu schließen. Dabei bleibt seine Untersuchung aber nicht auf das Körperschaftsteuerrecht beschränkt. Er schlägt den Bogen vom Körperschaftsteuerrecht über das Zivilrecht hin zum Umsatzsteuerrecht.
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