Kontrollen der EG-Kommission bei Wirtschaftsbeteiligten zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft
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Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft steht seit dem vermehrten Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten und Betrügereien zum Nachteil des Gemeinschaftshaushalts im Mittelpunkt öffentlicher und juristischer Auseinandersetzung. Mit der VO Nr. 2185/96 wurden der EG-Kommission umfassende Kontrollbefugnisse bei allen Personen, Unternehmen und öffentlichen Institutionen eingeräumt, die Leistungen aus dem Gemeinschaftshaushalt erhalten haben oder ihm Abgaben schulden. Die Kontrollen können sowohl zu verwaltungsrechtlichen Sanktionen als auch zu Strafverfolgungsmaßnahmen führen. Die Untersuchung ordnet die VO in den Rahmen des EG-Sanktionsrechts ein. Sie behandelt die Kompetenzen der Gemeinschaft, das anwendbare Verfahrensrecht sowie die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten.
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