Kontrolldichte im EG-Wirtschaftsrecht
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Die Gemeinschaftsverfassung sieht für bestimmte Wirtschaftsbereiche den Einsatz marktlenkender Steuerungsmittel vor (Art. 40 EWGV - Agrarmarkt/Art. 75 EWGV - Verkehrspolitik/Art. 113 EWGV - Außenhandel). Die Besonderheiten marktlenkender Rechtsakte bestehen darin, daß sie hohe Flexibilität aufweisen müssen und ihr Erlaß die Beurteilung komplexer Marktverhältnisse voraussetzt. Der Gerichtshof reagiert darauf mit einer generell stark zurückhaltenden Kontrolldosierung. Angesichts seiner zentralen Verantwortung für die Sicherung der rechtlichen Bindungen hoheitlicher Machtausübung, zumal vor dem Hintergrund der noch immer schwach ausgeprägten Kompetenzen des Europaparlaments, geht diese Arbeit den Grenzen richterlicher Zurückhaltung im EG-Wirtschaftsrecht und ihrer Beachtung in der Kontrollpraxis nach. Dieser für das Maß richterlicher Befugnisausübung und damit für Stellung und Funktion des Gerichtshofs bedeutsame Aspekt wird am Beispiel der Verordnungen im Währungsausgleichsystem untersucht.
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