Konsularische Vertretungen in Nordrhein-Westfalen - Konsularische Vertretungen mit Zuständigkeit für Nordrhein-Westfalen
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Ein Konsulat ist die Vertretung eines Staates, der eine Konsulin oder ein Konsul vorsteht. Im Unterschied zu einer Botschaft, die die Regierung eines Landes vertritt, nehmen Konsulate vor allem die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Entsendestaates wahr. Sie erfüllen zudem Verwaltungsaufgaben und pflegen Kontakte im Gastland. Man unterscheidet zwischen Berufs- und Honorarkonsuln. Ein Berufskonsul ist regelmäßig ein hoher Beamter des Entsendestaates, der das Konsulat leitet. Berufskonsuln genießen Amtsimmunität, d.h. sie unterliegen bei Ausübung ihres Amtes nicht der Gerichtsbarkeit des Empfangsstaates.Ein Honorarkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul. Er ist hierzulande zumeist ein Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, der die Interessen des Entsendestaates vertritt. Er genießt sog. Amtshandlungsimmunität, d. h. er ist bei unmittelbaren Amtshandlungen zur Wahrnehmung seiner konsularischen Aufgaben vor der Gerichtsbarkeit und hoheitlichen Maßnahmen geschützt.Die Gesamtheit aller konsularischen Vertreter wird als Konsularisches Korps bezeichnet.
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