Konkordate ¿ Vertragsform der Zukunft?
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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Theologie - Praktische Theologie, Note: 2, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Kirchenrecht), Veranstaltung: Interdisziplinäres HS "Badisches Konkordat", 10 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: 1919 wurde die Separation von Staat und Kirche eingeführt. Jedoch kam es durch eine allzu , harmonische Trennung' in Deutschland zu einem , hinkenden Verhältnis' - das heißt, dass es nie eine vollständige Trennung gab: Der Staat zieht weiterhin die Kirchensteuer ein, christliche Feiertage werden gesetzmäßig abgesichert und es werden - seit Mauerfall und Osterweiterung vermehrt - bilaterale Verträge mit der katholischen Kirche, so genannte Konkordate, geschlossen, die "(...) in der Bundesrepublik faktisch eine herausgehobene Bedeutung haben. Es gibt keine anderen wichtigen gesellschaftlichen Organisationen, mit denen der Staat derartige Vereinbarungen in oft feierlicher Form trifft, als nur die Religionsgemeinschaften." Solche Vereinbarungen haben in Deutschland die Besonderheit, dass sie von den einzelnen Ländern ohne Zustimmung des Bundes getroffen werden dürfen. Die Frage der Seminararbeit ist nun diese: Haben Konkordate eine Zukunft? Diese Frage ist allgemein gestellt und soll auch im Allgemeinen behandelt werden. Es geht also nicht allein um ein bestimmtes Bundesland oder um ein bestimmtes Konkordat - etwa das Badische. Vielmehr soll die Vertragsform des Konkordats auf Nachhaltigkeit und eventuelle Mängel hin , abgeklopft' werden. Die Seminararbeit stellt damit die Verschriftlichung des in Sankt Peter gehaltenen Referats dar und wurde mit den in der darauf folgenden Diskussion heraus-gearbeiteten Details erweitert. Weiterhin wurden aus entsprechenden Aufsätzen ausführliche Zitationen hinzugefügt, da das glatte Eis sowohl völkerrechtlicher, als auch kirchenrechtlicher Regelsysteme nicht ohne kompetente Stützen beschritten werden sollte - hier allerdings wurde, mit Rücksicht auf ein gewisses , ideologisches' Gleichgewicht, vermehrt aus den Schriften des konkordatären Kirchenkritikers Gerhard Czermak quotiert.
Im Einzelnen bemüht sich die Seminararbeit um folgende Probleme:
So soll zuerst nach den Gründen für den Vertragsschluss gefragt werden: Wer profitiert mehr? Die Kirche oder der Staat, oder ist das Verhältnis ausgewogen? Auch soll gefragt werden, ob das Konkordat überhaupt ein Völkerrechtsvertrag ist - als was es sich ja definiert oder, ob es nicht andere Möglichkeiten staatlich-klerikaler vertraglicher Vereinbarungen gibt. Weiterhin soll der innerkirchliche Konkordatsstatus nach dem Zweiten Vatikanum analysiert werden, um dann noch einmal auf das historische Wesen der Konkordate einzugehen.
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