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Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 und Kreis- und Provinzialabgabengesetz vom 23. August 1906 (beide in der Fassung des Gesetzes vom 26. August 1921)
Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 und Kreis- und Provinzialabgabengesetz vom 23. August 1906 (beide in der Fassung des Gesetzes vom 26. August 1921)