Kommentar zum Zahntechnikrecht im SGB V
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Das Recht der zahntechnischen Leistungen ist Bestandteil der zahnärztlichen Leistung. Es ist dem Zahnarztrecht deshalb zugeordnet. Die hier vorgelegte Kommentierung löst das Zahntechnikrecht aus dem allgemeinen Zahnarztrecht heraus, um den Besonderheiten bei der Erbringung zahntechnischer Leistungen besser gerecht zu werden. Der Zahntechnikermeister erbringt seine Leistungen für gesetzliche und für privat Versicherte oder Beihilfeempfänger.
Die Darstellung beschränkt sich auf das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, ausgehend von der Rechtslage der insoweit maßgeblichen Vorschriften des SGB V. Der Zahntechnikermeister ist nicht Freiberufler, sondern Handwerker. Das Handwerksrecht bleibt in dieser Darstellung jedoch ausgeklammert, weil es für die Leistungserbringung gegenüber dem Versicherten unmittelbar bedeutungslos ist. Die Probleme des deutschen Zahntechnikerhandwerks bestehen unverändert fort. Sie betreffen u.a. die Abhängigkeit der Zahntechniker vom auftraggebenden Zahnarzt, das Verhältnis zu dessen Praxislabor, die technischen Voraussetzungen bei der Herstellung von Zahnersatz, die Konkurrenz mit ausländischen Anbietern von Zahnersatz, den Abschluss von Selektivverträgen durch die gesetzlichen Krankenkassen, die Erfordernisse der Qualitätssicherung und die Gewährleistung einer angemessenen Vergütung für zahntechnische Leistungen.
Die 2. Auflage erörtert die Rechtslage auf der Grundlage von Rechtsprechung und Schrifttum zum 01.03.2010.
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