Kommentar zum GmbHG
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Die große gesamtwirtschaftliche Bedeutung der GmbH erfordert eine zuverlässige und fundierte Klärung betreffender
Rechtsfragen. Der von Gehrlein/Born/Simon nunmehr in der 5. Auflage herausgegebene Kommentar zum GmbH-Gesetz leistet dazu einen wichtigen Beitrag.
Dabei ist die Kommentierung auf praktische Probleme und deren Lösung ausgerichtet, lässt dabei aber die erforderliche wissenschaftliche Tiefe nicht vermissen. Das bewährte Konzept der Vorauflagen wird beibehalten.
Der eigentlichen Kommentierung ist stets eine den schnellen Zugang erlaubende Übersicht und ein umfangreiches
Schriftenverzeichnis vorangestellt. Hervorzuheben ist der ausführliche Insolvenzrechtsteil, der sowohl Grundzüge
des Anfechtungsrechts beinhaltet als auch Ausführungen zu den im Rahmen der COVID-19-Krise kurzfristig
eingeführten gesetzgeberischen Änderungen betreffend die Insolvenzantragspflicht und daran anknüpfend
die Insolvenzverschleppungshaftung, das Zahlungsverbot und Anfechtungstatbestände. Auch die zeitweise Erleichterung
des Umlaufverfahrens durch § 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist berücksichtigt.
Es werden Grundsätze der GmbHBesteuerung erläutert, ergänzt um relevante Problemfälle wie die verdeckte Gewinnausschüttung. Das Konzernrecht, das Insolvenzrecht und das Steuerrecht sind mit dem internationalen GmbH Recht als selbständige Anhänge ans Ende des Werkes gerückt.
NEU in der 5. Auflage:
. Insolvenzrecht unter Berücksichtigung der Regelungen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen
der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
. zeitweise Erleichterung des Umlaufverfahrens durch § 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht
NEU seit der 4. Auflage:
. Die GmbH im Steuerrecht
. Compliance in der GmbH
. Die Reform des Abschlussprüfungsrechts (APAReG, AReG), durch die das GmbHG um die §§ 86-88 erweitert wurde
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