Kommentar zum Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker für Psychotherapie
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Dieser Ratgeber erläutert die korrekte Rechnungsstellung eines Heilpraktikers für Psychotherapie auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der Auslegung für Psychotherapie. Der Autor, selbst erfahrener Heilpraktiker für Psychotherapie, zeigt anhand zahlreicher konkreter Beispiele, wie eine erstattungsfähige Rechnung geschrieben wird. Hierbei kommen weit mehr Ziffern der Gebührenordnung zum Einsatz als nur der Bereich 19, der die psychotherapeutischen Behandlungen enthält. Warum das möglich ist, wie das geht und welche Vorteile Ihnen als Therapeut daraus entstehen, erklärt Ihnen Ingo Michael Simon ausführlich und anschaulich in diesem Ratgeber, der einzigartig auf dem Buchmarkt ist. Häufig wird behauptet: Psychotherapie wird nicht erstattet! Die Leistungen eines Heilpraktikers mit eingeschränkter Zulassung (Psychotherapie) sind nicht erstattungsfähig! Nur Ziffern aus dem Block 19 dürfen in Rechnungen benutzt werden! Hypnose wird nicht erstattet! Kinesiologie kann nicht abgerechnet werden! Spirituelle Verfahren sind nicht über das Gebührenverzeichnis darstellbar! Der Autor beweist mit seinen Ausführungen das Gegenteil! Hierzu werden zahlreiche Beispiele ausführlich dargestellt und kommentiert. Können Sie sich vorstellen, eine Reinkarnationssitzung nach GebüH in Rechnung zu stellen, wobei sie als solche nicht erkennbar ist und ohne dabei zu tricksen oder zu lügen? Lesen Sie diesen Ratgeber. Es ist möglich ...
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