Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen. Recht der Schuldverhältnisse. §§ 313, 314, Geschäftsgrundkage
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Die Kodifizierung der Regeln über Fehlen und Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie über die Kündigung aus wichtigem Grund im Allgemeinen durch die §§ 313 und 314 hat diesen Instituten einen eigenen Regelungsort gegeben, der hier erstmals im Rahmen des Staudinger kommentiert wird.
kommentiert wird.
Erscheint im Juni