Kollektivverträge für wirtschaftlich abhängigeSelbständige und unionsrechtliches Kartellverbot
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Gerade die Digitalisierung birgt das Potenzial, dass Arbeitsverhältnisse abgebaut und die Leistungen über Solo-Selbständige erbracht werden. Beispiele hierfür sind Crowdworker oder Plattformbeschäftigte. Solche Formen der Selbständigkeit weisen - ähnlich dem Arbeitsverhältnis - ein Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Auftragnehmer auf. Und wie im Arbeitsverhältnis sind erste Formen gewerkschaftlicher Organisierung erkennbar. Doch gegen die Zulässigkeit solcher Zusammenschlüsse von Selbständigen wird das Kartellrecht ins Feld geführt, das die Bildung von Kartellen verhindern und den freien Wettbewerb ermöglichen soll.Vor diesem Hintergrund bewegt sich das vorliegende Gutachten: Inwieweit können - insbesondere aus der Perspektive des EU-Wettbewerbsrechts - für besonders schutzbedürftige Selbständige, die von ihren Auftraggebern wirtschaftlich abhängig sind, Kollektivvereinbarungen zurVerbesserung der Arbeitsbedingungen vereinbart werden? Das Gutachten setzt sich eingehend mit dieser Frage an der Schnittstelle von Arbeitsund Kartellrecht auseinander und benennt weitergehende Lösungsvorschläge.Der Autor:Dr. Achim Seifert, Professor für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena
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