Know-how-Schutz im Umbruch
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Während der enorme wirtschaftliche Stellenwert des Wettbewerbsfaktors »Know-how« zunehmend in das öffentliche Bewusstsein der Informationsgesellschaft dringt, hinkt die wissenschaftliche Aufarbeitung seines Rechtsschutzes diesem Trend hinterher. Unverändert steht der Know-how-Schutz im Schatten der vergleichsweise aufmerksamkeitsverwöhnten klassischen Immaterialgüterrechte. Nicht verwunderlich also, dass sich die EU-Kommission im Ausgangspunkt ihrer Überlegungen zur europaweiten Harmonisierung des Rechtsschutzes von Unternehmensgeheimnissen mit den insoweit zu bemängelnden Forschungsdefiziten konfrontiert sah. Grundanliegen der Arbeit ist es, einen Beitrag zur Beseitigung dieser Defizite im Hinblick auf das deutsche Recht zu leisten.
Erstmals werden die dogmatischen Grundlagen des Know-how-Schutzes gleichzeitig über zahlreiche unterschiedliche Rechtsgebiete hinweg aufgearbeitet. Der zentrale Untersuchungsfokus der Arbeit liegt auf bislang weitgehend unbeobachteten, rechtspolitisch aber keineswegs unbedenklichen Verdichtungen des Rechtsschutzes, die einen Vergleich mit der Hypertrophie der klassischen Immaterialgüterschutzrechte nahelegen: Ohne hinreichende sachliche, bzw. empirisch abgesicherte Rechtfertigung wird vielerorts ein Ausbau des Know-how-Schutzes gefordert oder im Zuge der Rechtsanwendung ohnehin bereits (versteckt) vollzogen. Die dadurch begründeten Brüche mit dem originären Know-how-Schutzkonzept werden vorliegend anhand der aus der deutschen Zivilrechtsdogmatik stammenden Rechtsfigur der »Verdinglichung« einzelfallbezogen identifiziert und belegt. Die eigentliche Bewertung des hierdurch insgesamt aufgezeigten fundamentalen Wandels des Rechtsschutzes folgt schließlich einem rechts- und informationsökonomischen Maßstab. So zeigt die Arbeit nicht nur auf, wo Sensibilität bei Rechtssetzung und Rechtsanwendung im Know-how-Schutz angezeigt ist, sondern vor allem auch, wo vertiefter ökonomischer Forschungsbedarf besteht.
Wo Rechtswissenschaftler den Know-how-Schutz in neuem Licht vorfinden, wird für die an der Materie interessierten Ökonomen eine in Deutschland so bislang nicht vorhandene interdisziplinäre Brücke geschlagen. Ganz nebenbei erhalten die mit der Thematik befassten Praktiker unterschiedlichster Rechtsbereiche einen Fingerzeig auf praktisch äußerst relevante Grenzfälle des Rechtsschutzes.
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