Klimaschutzrecht
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Das neue Recht
Mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) gibt es erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen für das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 zu senken. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) führt ab dem Jahr 2021 einen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ein. Darüber hinaus haben viele Bundesländer eigene Klimaschutzgesetze verabschiedet.
Der Handkommentar
erörtert hochaktuell diese zentralen Klimaschutzgesetze:
Ob und inwieweit ist der Bundes-Klimaschutzplan verbindlich und inwieweit begründet er subjektive Rechte?
Ergeben sich auf europäischer Ebene Klagemöglichkeiten aus der Aarhaus-Konvention?
Verfassungsmäßigkeit des BEHG?
Nationales Emissionshandelssystem und Sanktionsregime
1. Änderungsgesetz zum BEHG: Zertifikatspreise für CO2 und Nachkauf
Welche Rechtsschutzmöglichkeiten bietet das KSG und welche die Landesklimagesetze?
Bedeutsam für die Praxis
Die beiden ersten Rechtsverordnungen zum BEHG vom 2.12.2020 sind bereits berücksichtigt.
Herausgegeben wird der Kommentar von Frau Professor Sabine Schlacke, Institut für Umwelt- und Planungsecht an der Universität Münster, und von Frau Professor Kreuter-Kirchhof, Düsseldorfer Institut für Energierecht, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Erscheint im April