Kirchenrecht im Sozialismus
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Nach 1945 stand das Kirchenrecht in den evangelischen Landeskirchen im Osten Deutschlands vor erheblichen Herausforderungen. Beide Bezugsgrößen - Kirche und Recht - veränderten sich erheblich. Die evangelischen Kirchen mussten auf staatliche Repressalien und auf teilweise rapiden Mitgliederschwund reagieren. Der allgemeine Rechtsbegriff machte eine erhebliche Bedeutungsverschiebung durch, kennzeichnend ist der Übergang vom Rechtsstaatsprinzip zur "sozialistischen Gesetzlichkeit". Diese Entwicklungen konnten nicht ohne Rückwirkungen auf das Kirchenrecht bleiben.Die Kirchen in der DDR mussten außerdem auch auf die Mangel- und Diasporasituation reagieren. Dabei sammelten sie Erfahrungen, die auch für den gesamtdeutschen Protestantismus von Nutzen sein könnten. Martin Richter geht in seiner Studie der Frage nach, inwiefern diese Erfahrungen auch im Kirchenrecht ihren Niederschlag gefunden haben.
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