Kindeswohl und Pflegefamilie
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In dieser Studie steht der doppelte Schutzauftrag im Mittelpunkt: Einerseits müssen mögliche Gefahren für das Kind vermieden und andererseits die Privatsphäre der Pflegefamilie soweit wie fachlich vertretbar geschützt werden.
Hilfe zur Erziehung dient der Abwehr bzw. Prävention von Kindeswohlgefährdung. Dennoch kann das kindliche Wohl z.B. auch in einer Pflegefamilie, die eigentlich dem Schutze des Kindes dienen soll, gefährdet sein. In der öffentlichen Debatte werden "Härtefälle" betrachtet. Kindeswohlgefährdung in Helfersystemen sind häufig nicht so offensichtlich. Es geht um eine Sensibilisierung dafür, dass gewisse Grundhaltungen und persönliche Überzeugungen latent negativ auf das Wohl der Kinder, die in Pflegefamilien leben, wirken können. Es wird die bisherige Definition von Kindeswohlgefährdung erweitert.
Am Beispiel der Familienberatung in professionellen Pflegefamilien wird ein Konzept entwickelt, das einerseits den neuen gesetzlichen Anforderungen und andererseits dem Vertrauensverhältnis einer sozialpädagogischen Beratung Rechnung trägt. Fallbeispiele zeigen die Möglichkeiten und die Grenzen einer intensiven Begleitung von Pflegefamilien auf.
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