"Kindesmisshandlung" im Spiegel der bürgerlichen Gesellschaft
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Zwischenprüfungsarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Pädagogik - Geschichte der Päd., Note: 1, 0, Technische Universität Darmstadt (Allgemeine Pädagogik und Berufspädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung
Das 18. Jahrhundert wird gemeinhin auch als das 'pädagogische Jahrhundert' bezeichnet. Studiert man geschichtliche Texte und Quellen, werden die Gründe für diese Bezeichnung deutlich, von denen hier einige grob zusammengefasst werden sollen. Der Rationalismus, der bereits im Barock hervortritt, erreicht im Zeitalter der Aufklärung seinen vorläufigen Höhepunkt: der Mensch wird als Individuum wahrgenommen, wenn auch noch nicht als
'Individualität'. Die Gleichheit und Freiheit des Menschen rückt in den Vordergrund, durch das Vertrauen in die Ratio soll der Mensch befreit werden von Absolutismus und kirchlicher Autorität. "Der zentralistische Machtstaat des Barockzeitalters, (...) wird in
der Aufklärungsepoche allmählich zum Wohlfahrts- und Rechtsstaat."
In Folge von politischen und wirtschaftlichen Wandlungen werden auch die Standesschranken gelockert, so dass eine weltbürgerliche Einstellung entstehen kann, das heißt, Hof und Adel verlieren an Bedeutung, das Bürgertum rückt an ihre Stelle im politischen wie sozialen Bereich. Das 18. Jahrhundert ist geprägt von Vernunftgläubigkeit und Autoritätsfeindlichkeit.
Neue Freiheiten entstehen, auf dem Gebiet der Religion ebenso wie auf dem Gebiet des Denkens.
Durch eine solche Skizzierung entsteht leicht der Eindruck, das pädagogische Jahrhundert sei eine Epoche voll Freiheit und Glanz, als sei mit dem Licht der Aufklärung alles Übel der Unterdrückung von der Menschheit abgefallen. Doch dieses Bild wäre einseitig. Die Zeit der Aufklärung, die Zeit des Bürgertums als treibende Kraft, hat ebenso ihre Schattenseiten wie jedes andere Zeitalter auch. Die dunklen Flecken in der Erziehung der nachwachsenden Generation sind nicht plötzlich mit dem Beginn einer neuen Epoche ausradiert.
Um diese dunklen Flecken soll es in der vorliegenden Arbeit gehen, genauer um jenen einen, den wir in der heutigen Terminologie als "Kindesmisshandlung" bezeichnen. Hier soll es vor allem um die Misshandlung im Milieu der bürgerlichen Familie gehen.
Dafür ist es zunächst notwendig, einen historischen Abriss über die Entwicklung des bürgerlichen Familienlebens zu geben, ebenso wie seine Merkmale sowie die typischen Merkmale der (früh-)bürgerlichen Erziehung zu nennen. Nur so kann vermieden werden, alle im vergangenen 18./19. Jahrhundert gängigen Erziehungspraktiken aus heutiger Sicht und mit heutigen Maßstäben zu messen und somit quasi von vornherein als Misshandlung zu kategorisieren.
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