Kassenführung in der Gastronomie
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Die Prüfungsdichte in Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen.
Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um
¿Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten,
¿Testkäufe durchzuführen,
¿Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen,
¿einen Kassensturz durchzuführen und
¿sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.
Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen für den Gastronom, will er keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen müssen.
In der Brancheninformation "Kassenführung in der Gastronomie" lesen Sie u. a. wie Aufzeichnungen über
¿Freigetränke/Happy-Hour-Zeiten,
¿Verderb, Schwund und Diebstahl,
¿Sachspenden an die Tafel oder
¿Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiter
zu führen sind. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen - und was nicht.
Die neuesten Anwendungserlasse vom Mai und Juni 2018 zur Kassen-Nachschau und zur Einzelaufzeichnungspflicht sind berücksichtigt
Ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u.a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für den gastronomischen Betrieb.
Für Detailfragen auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
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