Kants Straftheorie in "Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre"
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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1, 0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: "Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, Schade um Schade, Auge und Auge, Zahn um Zahn, wie er hat einen Menschen verletzt, so soll man ihm wieder tun." (Lev 24, 19f.)
Dieser berühmte Satz aus dem Alten Testament stellt anschaulich das Rechtsverständnis des frühen israelitischen Volkes dar. Der riesige Fortschritt in der Rechtsgeschichte, der mit den Strafgesetzen in den Büchern Mose gemacht wurde, wird heute nicht bezweifelt. Dennoch ist man natürlich von diesem archaischen Strafverständnis, das Strafe als einfache Vergeltung des Verbrochenen ansieht, abgerückt. Die Strafe im heutigen Rechtsstaat hat mit den primitiven Gesetzen des Alten Testaments nichts mehr zu tun, und diese Entwicklung sieht man auch einstimmig als positiv an.
Demgegenüber verwundert es, wenn man von einem der wichtigsten Denker aller Zeiten, dem Philosophen Immanuel Kant, noch Ende des 18. Jahrhunderts eine Straftheorie präsentiert bekommt, die dem Rechtsverständnis des Alten Testaments an Radikalität gleichkommt. In seiner Metaphysik der Sitten, Teil 1: Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre propagiert Kant ein Strafrecht, das allein auf die Vergeltung des Verbrechens gerichtet ist, und jeden darüber hinaus gehenden Zweck der Strafe, wie die Resozialisierung des Täters oder die Abschreckung, ablehnt. Hinzu kommt noch, dass das alttestamentalische Prinzip "Auge um Auge, Zahn um Zahn" von Kant übernommen wird: Als Strafmaß setzt er fest, dass der Täter genau das erleiden solle, was er verbrochen hat.
Dass Kants Straftheorie so kontraintuitiv klingt, sollte aber kein Grund sein, sie zu ignorieren, sondern vielmehr, sie genauer in den Blick zu nehmen. Das soll in dieser Arbeit geschehen. Die Frage, die dabei im Vorder
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