Kants Rechtslehre
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1, 3, Hochschule für Politik München, Veranstaltung: Hauptseminar: Menschenrechte und Globalisierung, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Philosoph Immanuel Kant hinterließ uns ein geistiges Erbe, das auf einen besonderen Menschen und außergewöhnlichen Denker schließen lässt. Doch, so eine berechtigte Frage: inwiefern ist seine Philosophie überhaupt noch aktuell?
Entgegen der heute oft vorherrschenden Ansicht, dass die Staats- und Rechtsphilosophie keiner Begründung durch die Metaphysik mehr bedarf - wie z.B. in Rawls' » politischer, nicht metaphysischer « Gerechtigkeitstheorie - hielt Kant die Metaphysik nämlich noch für eine unerlässliche Pflicht. Hierbei gilt es zunächst einmal zu unterscheiden, worauf die Rechtslehre eigentlich zielt. Denn wenn sie bloß auf die positiv geltende Rechtsordnung zielt, so scheint eine Metaphysik nicht zwingend erforderlich. Anders sieht es aber für den Fall einer Rechtsphilosophie aus, die sich als Rechtsethik versteht, wie dies bei Kant der Fall ist. Ihr liegt ja der normative Anspruch zugrunde, die letztgültigen Prinzipien aller positiven Rechtsordnung ethisch zu begründen, und nicht nur diejenigen der modernen liberalen Demokratie. Es geht also um die Legitimationsaufgabe von Philosophie für die Frage der rechtlich-politischen Organisation von Gesellschaft überhaupt, für die auch in der Epoche der Moderne gilt: » eine Metaphysik der Sitten voraussetzen [...] ist [...] Pflicht «.
Kant nimmt sich dieser Frage mutig an, mit einer systematischen Methodik und einer begrifflichen Klarheit, die ihresgleichen sucht und dabei auf seiner normativen Urteilskraft beruht. Zwar hat Kants Rechts- und Staatslehre in der Politischen Theorie wohl nicht die Wertschätzung erfahren, wie sie Platons Politeia und Aristoteles' Politik für die Antike und Augustinus' De civitate Dei für das Mittelalter beanspr
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