Kanon und Kanonisierung
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Unter dem Titel «Kanon und Kanonisierung» fand im Herbst 2010 eine interdisziplinäre Tagung an der Universität Luzern statt, deren Beiträge im vorliegenden Band versammelt sind. Der Begriff des Kanons ist in den letzten Jahren zu einem Schlüsselbegriff der Kulturwissenschaften geworden. Er bezeichnet hochverbindliche Formen kultureller Selbstvergewisserung, die im Medium der Schriftlichkeit besondere Prägnanz erfahren. Ein Kanon kann nicht fortgeschrieben und in seiner Gestalt verändert werden, eine kanonische Sammlung nicht durch neue Elemente ergänzt werden. Als Text in seiner Endgestalt kommt dem Kanon normative Kraft und Autorität zu. Er steht geradezu für die exemplarische Verdichtung des Verhältnisses von Text und Normativität. Der Band enthält Beiträge aus den Bereichen der Theologie, Philosophie, der Rechtswissenschaft, Religionswissenschaft und der ostasiatischen Kulturwissenschaften.
Beiträge
Paolo Becchi (Genua/Luzern): Hegel und das Problem des Kanons
Reinhold Bernhardt (Basel): Die Krise des protestantischen Schriftprinzips
Karl Heinz Bohrer (Princeton): Kanon und Invention. Das griechische Paradigma
Max Deeg (Cardiff): Von Sammlern und Schreibern - Kanonisierung und Kodifizierung in den religiösen Traditionen Asiens
Daniela Demko (Luzern): Die normative Verfasstheit und Kanonisierung des Völkerstrafrechts
Christoph Dohmen (Regensburg): Mehr als ein Kanon. Die Bibel als Grundlage unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften
Peter Hofmann (Augsburg): Canon actionis. Handlung und Text nach der liturgischen Form des Ersten Hochgebetes (Canon Romanus)
Jani Kirov (Frankfurt a.M.): Ius quasi muro vallatum. Die Kodifizierung des Rechts in der Spätantike
Massimo Mori (Turin): Kant: Text und Kanon der Vernunft
Arbogast Schmitt (Marburg): Zwei unterschiedliche Weisen der Begründung von Normen in der Dichtung. Aristoteles und Horaz und ihre Bedeutung für das Literaturverständnis der Neuzeit
Thomas Steinfeld (Luzern): Stairway to Heaven. Über Entstehung und Überlieferung kanonischer Werke unter den Voraussetzungen populärer Kultur
Hans Vorländer (Dresden): Verfassungen leben nicht vom Text allein. Wie die normative Kraft von Verfassungen erzeugt wird
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