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Kampf der Fürsten und Städte gegen niederadlige Gewalt und Fehde

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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2, 0, Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Auf der Straße. Die Geschichte der Via regia im mitteldeutschen Raum im späten Mittelalter und in der Frühen Neuzeit, 26 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Fehde war während des hohen und späten Mittelalters und bis hinein in die Frühe Neuzeiteine wichtige Legitimation, um mit Gewalt für die eigenen Interessen zu streiten. Dabeibedienten sich Landesfürsten, Städte, selbst Bürger dieser als Rechtsmittel verstandenMaßnahme der Austragung von Konflikten. Aber nicht diese Gruppen sollen im Zentrum dervorliegenden Arbeit stehen, vielmehr soll eine Betrachtung der Fehde als Rechtsmittel desNiederadels und die Bekämpfung derselben durch Landesherr und Stadt erfolgen. Dabei sollder umstrittene Begriff des "Raubritters" vermieden werden, welcher, obwohl ein Konstruktder neueren Geschichtsschreibung, zunehmend wieder in der Diskussion steht. An dieserStelle wird ebenjene Debatte bewusst ausgeblendet, da diese für die Betrachtung desKampfes, sowohl der Städte als auch der Fürsten, gegen die Gewalt des Niederadels kaumeine Bedeutung hat. Es ist letztlich gleich, ob die Gewalt von einer rechten Fehde oder voneinem Überfall durch einen "Raubritter" ausging. Bekämpft wurde niederadlige Gewaltper se, sofern sie den Interessen der Städte oder des Landesherrn zuwiderlief.Zu Beginn werden die zeitgenössischen Beweggründe benannt, die im späten Mittelalter alsGrund für eine Fehde herhalten konnten. Aber auch bei einem gewichtigen Anlass undentsprechend gegebenen Streitfall durfte nicht sofort eine offene Feindschaft erklärt werden.Vielmehr musste zuerst eine friedliche Beilegung des Streitfalles über Gerichte oderSchiedsleute versucht werden. Erst mit dem Scheitern einer gütlichen Einigung konnte eineFehde in adligen Kreisen als rechtens angesehen werden. Mit dem Scheitern der friedlichenKonfliktbeilegung sollte eine förmliche Ankündigung der Feindschaft erfolgen, welchebestimmte Ansprüche in Form, Inhalt und Übergabe erfüllen musste. Der Fehdebrief schieddie Fehde vom gesetzlosen Überfall und war für die juristische Bewertung der Tat vonentscheidender Bedeutung. Aber auch in der Durchführung der Auseinandersetzung gab es, wenngleich wenige und häufig missachtete, Regeln, die die schlimmsten Schäden gegenüberLand und Leuten begrenzen sollten. Die Charakteristik der Fehde als Problem für Sicherheitund Wohlstand der Städte im späten Mittelalter schließt den ersten Teil der Arbeit ab.
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