Kaiserliche Frauen im alten Rom zwischen domus principis und res publica. Livia Drusilla und Iulia Domna als Bindeglieder des Machtübergangs im Prinzipat
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Essay aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 1, 7, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Geschichtswissenschaften), Veranstaltung: Die Frauen der römischen Kaiserhäuser im frühen und hohen Prinzipat, Sprache: Deutsch, Abstract: Die von Augustus 27 v. Chr. errichtete Herrschaftsordnung des Prinzipats benötigte einen starken legitimatorischen Rückhalt, um - trotz formaler Wiederherstellung der Republik - Akzeptanz für das monarchische Modell zu erlangen. Hierbei berief sich Augustus auf die tradierten Sitten und Verhaltensnormen seiner Vorfahren, den mores maiorum. Als wichtigster Raum für die eigene Darstellung in der Öffentlichkeit und Umsetzung des Wertekanons erwies sich die römische domus und insbesondere die kaiserliche Familie, die fortan eine soziale Vorbildfunktion für den ganzen römischen Staat übernahm.
Durch die große Bedeutung des Fortbestands der kaiserlichen domus und ihrer politischen Macht, veränderte sich auch die Rolle der Frauen. Die dynastische Hauptaufgabe bestand zwar weiterhin "nur" im Gebären von männlichem Nachwuchs, diese Aufgabe wurde aber für die res publica wichtiger als je zuvor. Den Zeitpunkt des Übergangs zwischen dem Tod eines alten und dem Machtantritt eines neuen Kaisers lohnt es daher besonders auf die jeweiligen Umstände und Rollen der darin involvierten Frauen zu überprüfen.
Livia Drusilla, die als erste Kaiserin für all ihre Nachfolgerinnen Maßstäbe setzte, befand sich ebenso wie Julia Domna, die erste Kaiserin der severischen Dynastie, in der Situation eines Herrschaftsübergangs, der vom Ehemann auf den Sohn erfolgte. Anhand der antiken Historiographie soll dargestellt werden, welcher Stellenwert den Kaiserinnen hier jeweils zugeschrieben wurde, welche Einflussmöglichkeiten sich für die Frauen tatsächlich ergaben und wie sich innerfamiliäre Beziehungen der domus auf die res publica auswirken konnten.
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