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Justiz in Brandenburg 1945-1955

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Im ersten Nachkriegsjahrzehnt wurde das deutsche Rechtswesen unter der Herrschaft von sowjetischer Besatzungsmacht und SED grundlegend verändert, die Justiz entwickelte sich zum Werkzeug der kommunistischen Diktatur. Den Prozeß von Gleichschaltung und Anpassung schildert und analysiert Dieter Pohl am Beispiel des Landes Brandenburg und seiner Nachfolge-Bezirke. Dabei wird deutlich, daß die Justiz zunächst keineswegs völlig kommunistisch durchdrungen war. Nicht die Entnazifizierung, sondern erst die Etablierung von Lenkungsmechanismen und ein zweiter personeller Austausch machten die Gerichte systemtreu. Das Ergebnis zeigte sich in den politischen Prozessen ab 1949/50, die echte und vermeintliche Gegner des SED-Regimes massenhaft hinter Gitter brachten. Zur historischen Einordnung der Justiz in der DDR dient ein abschließender Vergleich mit anderen Diktaturen.
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