Justiz im Dritten Reich: Sondergerichte und Regimegegner
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: keine, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Historisches Seminar), Veranstaltung: Zwischen Konsens und Verweigerung: Die deutsche Gesellschaft in der NS-Zeit 1933-1939, Sprache: Deutsch, Abstract: Das vorliegende Buch thematisiert die strafrechtliche Verfolgung von Regimegegnern durch den
nationalsozialistischen Staat im Zeitraum zwischen der vollendeten Machtergreifung Hitlers 1933 und
dem Kriegsausbruch 1939. Innerhalb der Justiz waren dafür seit März 1933 drei Gerichtsbarkeiten
zuständig, nämlich das Reichsgericht, das am 24. April 1934 vom Volksgerichtshof abgelöst wurde, die
Oberlandesgerichte und die Sondergerichte. Doch "[d]ie Hauptlast der politischen Verfahren ruhte auf
den im März 1933 gegründeten Sondergerichten" Aus diesem Grunde rückt die Betrachtung der
Sondergerichte als Instrument der Unterdrückung systemfeindlicher Personenkreise und staatsfeindlicher
Aktivitäten in den Mittelpunkt dieser Arbeit. Dabei sollen nicht so sehr die juristischen Schritte und
legislativen Bestimmungen gegen subversive Widerstandsakte auf Reichs- oder überregionaler Ebene
erhellt werden, sondern es soll vielmehr die Repression oppositioneller Gruppen und resistenten
Verhaltens auf regionaler Ebene dargestellt werden, wobei in erster Linie die dafür durch die NS-
Gesetzgebung geschaffene Deliktsphäre zwischen unerlaubten regimekritischen Äußerungen, die schon
früh unter Strafe gestellt wurden und illegaler Druckschriftenverbreitung, die bereits ab März 1933 als
`Hochverrat¿ gewertet wurde nähere Beachtung findet. Außerdem sollen weitere normative Maßnahmen
des NS-Staates gegen sonstige nonkonforme Handlungsweisen von Regimegegnern bishin zur Schwelle
des gewaltsamen Widerstands nachgezeichnet werden. Ferner fließen weitere Aspekte, die Aufschluss
darüber geben, wie die strafrechtliche Verfolgung von Andersdenkenden organisiert werden konnte, in
diese Arbeit ein. In diesem Zusammenhang sollen zunächst die Spezifika der Sondergerichte: die
Vereinfachung und Beschleunigung ihrer Verfahren durch spezielle Bestimmungen, aufgezeigt werden.
Ferner soll untersucht werden, weshalb der Justizkörper, vor allem die Richterschaft an den
Sondergerichten, den Abbau von Rechtsstaatlichkeit hingenommen hatte und warum die Sonderrichter
justitill gegen opponierende Personenkreise vorgingen. Daneben soll dargelegt werden, wie
Sondergerichte gearbeitet hatten, das heißt wie die Prozesse vor den Sondergerichten mitsamt des
dazugehörigen Vorlaufs, angefangen bei den polizeilichen Ermittlungen bishin zum Prozess, praktisch
ausgestaltet waren. Anschließend soll die Spruchpraxis der Sondergerichte gegen die `Staatsfeinde¿
veranschaulicht werden.
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