Jugendmedienschutz nach 1945
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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Medienpädagogik, Note: 1, 3, Ludwig-Maximilians-Universität München (Fakultät für Pädagogik), Veranstaltung: Geschichte der Medienpädagogik, 13 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit bearbeitet die Entwicklung des Jugendmedienschutzes nach 1945. Folgende Punkte werden im 1. Teil bearbeitet: Verankerung des Jugendmedienschutzes im Gesetz, Freiwillige Selbstkontrolle, medienpädagogische Ansätze, normativer Ansatz, ideologisch kritischer Ansatz, Gesellschaftskritischer Ansatz
Der 2.Teil befasst sich mit dem Jugendmedienschutz als Kontroverse im Jahre 1979, der Aufgabe des Jugendmedienschutzes in der BRD nach Rudolph Stefen, der Frage nach jugendgefährdenden Medien, der Unsittlichkeit, der Kriegsverherrlichung und der sozialethischen Verwirrung (Wann ist ein Medium jugendgefährdend?). Desweiteren mit der Bundesprüfstelle, den Strafen bei Nichtbeachten der Beschränkungen, der Frage nach Vollindizierung oder Prävention.
Schließlich wird unter Bezug auf Franz Dröge die Frage nach der Kritik des literarischen Jugendschutzes in der Bundesrepublik unter anderem unter folgenden Gesichtspunkten untersucht:
Ist der Jugendschutz in der BRD wirkungslos?
Woher kommt der literarische Jugendschutz, was ist er und wozu führt er?
Abschließend vemittelt die Arbeit einen Einblick darüber, wie die folgenden Institutionen dem Thema Jugendmedienschutz gegenüberstehen:
Gerd Albrecht - für die evangelische Kirche Deutschlands
Georg Moser - für die Katholische Kirche in Deutschland
Johannes Zielinski - für den Deutschen Kinderschutzbund
Ernst Krüger - für die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft
Wolfgang Kuner - für den Bauer-Verlag
Dieter Stolte - für das Zweite Deutsche Fernsehen
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