"Jedes Kind hat einen Namen und eine Zuordnung verdient". Zum Umgang mit Intersexualität
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Frauenstudien / Gender-Forschung, Note: no grade (unbenotet), Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die durch eine Hebamme vorgenommene Geschlechtszuweisung aufgrund der äußeren Geschlechtsorgane "aktualisiert bei Mutter, Vater, Verwandten sogleich eine ganze Kaskade von Erwartungen und Vorstellungen darüber, wie das Kind sei, wie es sich entwickeln und verhalten werde" (Bosinski, 2000, S.112). Was aber geschieht, wenn sich das Geschlecht des Säuglings nicht eindeutig bestimmen lässt? Prof. Hiort, Kinderarzt und Endokrinologe, plädiert in diesem Fall für eine eindeutige Zuweisung mittels geschlechtsangleichender Operation, denn: "Jedes Kind hat einen Namen und eine Zuordnung verdient" (Dombrowe, 2010, Minute: 4:04).
Seit dem Inkrafttreten der Änderung des Personenstandgesetzes (PStG) am 1. November 2013, darf der Geschlechtseintrag im Geburtenregister zwar offen bleiben, womit zumindest ein kleiner Schritt in Richtung juristischer Öffnung hinsichtlich unseres zweigeschlechtlichen Systems erkennbar ist, doch nach wie vor stehen Mütter und / oder Väter vor der Frage: Wie gehen wir mit der Intersexualität unseres Kindes um? Sollte eine geschlechtsangleichende Operation stattfinden oder eine weitestgehend geschlechtsneutrale Erziehung angestrebt werden, um das Kind zu einem späteren Zeitpunkt selbst entscheiden zu lassen welchem Geschlecht es sich zugehörig fühlt? Die hier vorliegenden Ausführungen beziehen sich vorrangig auf die konkrete Situation nach der Geburt eines intersexuellen Kindes und den Umgang mit Intersexualität hinsichtlich der Herausforderungen, die sich bezüglich pädagogischer, gesellschaftlicher und entwicklungspsychologischer Aspekte für die Eltern und das Kind/die Kinder ergeben könnten. Es werden Handlungsansätze sowie Entscheidungsformen diskutiert, grundsätzlich im Hinblick auf das Wohl des Kindes.
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