Irrtum und Irreführung
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Der Irrtum gehört zu den Grundbegriffen der Rechtsgeschäftslehre. Gleiches gilt für die Irreführung, obwohl das deutsche Recht diese teilweise im Schuldrecht regelt. Der Autor schafft angesichts des fortschreitenden wissenschaftlichen Austauschs und neuer gesetzgeberischer Vorhaben mit dieser Publikation einen Überblick über die verschiedenen Lösungen, die sich in den untersuchten Rechtsordnungen entwickelt haben. Der Autor erörtert die sich stellenden rechtspolitischen Fragen und wägt die gefundenen Lösungsansätze unter Berücksichtigung der Eigenarten der jeweiligen Rechtsordnungen behutsam miteinander ab.
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