Inwieweit werden die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durch die agile Beschäftigungsform eingeschränkt? Am Beispiel der Projektarbeit
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2, 3, Leuphana Universität Lüneburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die immer mehr an Bedeutung gewinnende Digitalisierung hat nahezu alle Lebensbereiche beeinflusst. Auch die Arbeitswelt wurde ausgiebig beeinflusst, denn die Markttrends und Kundenerwartungen entwickeln sich in immer kürzer werdenden Zyklen. Als Reaktion müssen sich Unternehmen ebenfalls wandeln, um das Potenzial der Digitalisierung auszuschöpfen. Bei der Anpassung zeitgemäßer Digitalisierung geht es nicht lediglich darum, die Technik zu aktualisieren, sondern die generellen Entwicklungs- und Anpassungsfähigkeit zu revolutionieren. Dies erfordert von Unternehmen die klassischen Unternehmenshierarchien mit einer Linienorganisation oder Pyramidenstruktur zu brechen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Allerdings könnten sich die Rechte des Betriebsrats mit der agilen Beschäftigungsform kreuzen. Der Betriebsrat hat die Hauptaufgabe die Interesse der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Die stärkste Form der Beteiligung sind die Mitbestimmungsrechte. Die Mitbestimmungsrechte erstrecken sich über sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im verschiedenen Ausmaß. Doch unklar ist, ob die Definition des Betriebsbegriffs ausreicht, um auch agile Beschäftigungsformen zu erfassen.
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