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Internationales Steuerrecht

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 25. Kapitel: Cross-Border-Leasing, Verrechnungspreis, Erbschaftsteuer, Steueroase, Offshore-Finanzplatz, Doppelbesteuerungsabkommen, Ausflaggung, Briefkastengesellschaft, Freihafen, Steuerflucht, Hinzurechnungsbesteuerung, Wohnsitzlandprinzip, Canada Revenue Agency, Weiße Einkünfte, Subject-to-tax-Klausel, Welteinkommensprinzip, Freistellungsmethode. Auszug: Als Verrechnungspreis (auch Transferpreis oder Konzernverrechnungspreis) wird in der Kosten- und Leistungsrechnung derjenige Preis bezeichnet, der zwischen verschiedenen Bereichen eines Unternehmens oder zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzerns für innerbetrieblich ausgetauschte Güter und Dienstleistungen (z. B. Warenlieferungen, Lizenzen, Darlehen) in Rechnung gestellt wird. Die Besonderheit von Verrechnungspreisen besteht darin, dass sie sich nicht auf einem Markt durch das Kräftespiel zwischen Angebot und Nachfrage bilden. Ökonomische Bedeutung erlangen Verrechnungspreise in zweifacher Hinsicht: Verrechnungspreise können dazu dienen, das Verhalten der einzelnen Bereichsleiter so zu beeinflussen, dass der Gewinn des Gesamtunternehmens maximiert wird. Genau wie die Volkswirtschaft pretial, d. h. über den Preis, koordiniert wird, so können auch im Betrieb über koordinierende "Lenkpreise" die Ressourcen der optimalen Verwendung zugeführt werden. Die Planungen der Bereichsleiter beziehen sich bei dieser "pretialen Lenkung" auf den Preis, mit dem ein Transfer bewertet wird. Auf diese Weise kann sich die Unternehmensführung aus der operativen Betriebsführung zurückziehen und sich mit strategischen Fragestellungen befassen, da bestimmte Entscheidungen der Bereiche autonom über Verrechnungspreise getroffen werden können. Durch diese stärkere Eigenverantwortlichkeit der Bereiche in dezentralen Organisationsstrukturen kann es jedoch zu Bereichsegoismen kommen, die wiederum aus Unternehmenssicht suboptimale Effekte haben können. Die Lenkungsfunktion der Verrechnungspreise gilt als erfüllt, wenn die Entscheidungen der Bereichsleiter auf Grundlage des Verrechnungspreises genau den Entscheidungen entsprechen, die eine - allwissende - Zentrale getroffen hätte. Durch die Bewertung interner Transfers erfolgt die Erfolgsbewertung der Bereiche mittelbar durch die Verrechnungspreise. Einerseits ist er der (interne) Erlös des liefernden oder leistenden Bereiches, andererse
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19,50 CHF

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