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Internationales Kaufrecht

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Das UN-Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nation über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 - CISG) gilt automatisch für praktisch alle Exportgeschäfte und für beinahe 80% der deutschen Importe. Das UN-Kaufrecht bleibt namentlich auch dann maßgeblich, wenn etwa in AGB die Geltung deutschen Rechtes vereinbart ist.Mit dem UN-Kaufrecht hat der internationale Warenhandel eine rechtliche Basis erhalten, die gleichermaßen in derzeit 70 Vertragsstaaten gilt und damit attraktive Perspektiven für die Gestaltung von einheitlichen Export- oder Importverträgen eröffnet. Soweit Gegenstand des Exportvertrages Verbrauchsgüter im Sinne des deutschen Rechts sind, führt das UN-Kaufrecht im Vergleich zu den §§ 478 f. BGB für den deutschen Verkäufer zudem zu einer deutlichen Verbesserung der Rechtslage. Bei Importgeschäften ist das UN-Kaufrecht dem deutschen BGB/HGB namentlich überlegen, wenn der Käufer nicht unmittelbar von dem Hersteller, sondern von einem zwischengeschalteten Händler erwirbt.Auch die 2. Auflage stellt anwenderorientiert und losgelöst von der Artikelfolge die Strukturen und Inhalte des UN-Kaufrechts dar, zeigt Gestaltungsoptionen auf und spricht insbesondere die in der Rechtsprechung vertretenen Lösungsansätze an.Rechtsanwalt Prof. Dr. Burghard Piltz ist Senior-Partner einer mittelgroßen, wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät in Westfalen, Dozent der Deutschen Anwaltsakademie und liest an der Universität Bielefeld. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt als Rechtsanwalt sowie als Schiedsrichter im Bereich des internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts.Für Praktiker des Wirtschaftsrechts, insbesondere Rechtsanwälte und Kaufleute, Unternehmen der Import- und Exportwirtschaft, Richter, Gerichtsbibliotheken (vor allem der Land- und Oberlandesgerichte), Spediteure und Lagerhalter, Rechtswissenschaftler.
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