Internationale Steuerarbitrage unter besonderer Berücksichtigung von Zinsabzugsbeschränkungen am Beispiel von Deutschland und USA
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1, 3, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar: Internationale Unternehmensbesteuerung: "Aktuelle Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht", Sprache: Deutsch, Abstract: Die internationale Unternehmens- und damit auch Steuerplanung hat sich im Zuge der fortschreitenden Globalisierung und Internationalisierung zu einem wichtigen Aspekt und zur gängigen Praxis für multinationale Unternehmen entwickelt. Einen wesentlichen Grund dafür stellt das völkerrechtliche Souve-ränitätsprinzip dar, das jedem Staat die inhaltliche Ausgestaltung seines Steuer-systems nach eigenen Vorstellungen gewährleistet und trotz der erheblichen Ausweitung grenzüberschreitender unternehmerischer Aktivitäten weiterhin seine Geltung hat. Infolgedessen konkurrieren die Staaten mit verschiedensten Maßnahmen um die unternehmerische Geschäftstätigkeit. Zu diesen Maßnah-men gehört auch der Steuerwettbewerb, der einerseits ein internationales Steu-ergefälle indiziert, andererseits bei jedem international mobilen Unternehmen zum Standardproblem der Erkennung dieser steuerlichen Rahmenbedingungen führt. Im Interesse der Minimierung des relativen Steuerbarwerts oder der Optimierung der KSQ spielt die steuerrechtliche Abzugsfähigkeit der Fremd-finanzierungskosten des jeweiligen Standorts eine gewichtige strategische Rolle bei der internationalen Steuerplanung eines Konzerns. Das internationale Steuergefälle erzeugt also einen erheblichen Anreiz zur grenzüberschreitenden Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Aus fiskalischer Sicht führt dies zur Not-wendigkeit sogenannter Unterkapitalisierungsregeln. Solche Maßnahmen - in der Literatur auch als thin cap-Regelungen bekannt - sind das letzte Mittel der Gesetzgebung die drohende Erosion des Steuersubstrats zu vermeiden. Im Jahr 1972 führte Kanada als erstes Land Regelungen zur Unterkapitalisierung ein, woraufhin ab 1987 eine Vielzahl anderer Staaten diesem Vorbild folgte. Heute, 37 Jahre nach Einführung der ersten Maßnahmen, stellt man im interna-tionalen Vergleich deutlich divergierende Vorgehensweisen bezüglich der spe-zialgesetzlichen Zinsabzugsbeschränkungen fest. Aktuell sind zwei Entwick-lungen international erkennbar: Einerseits die erhebliche Ausweitung der An-wendungsbereiche beim Tatbestandskonzept, andererseits der "fatale Trend" der Abkehr von der Umqualifizierung in vGA zugunsten des Betriebsausga-benabzugsverbots beim Rechtsfolgenkonzept. Während 1997 nur etwa ein Drittel der Unterkapitalisierungsvorschriften das Betriebsausgabenabzugsver-bot als Rechtsfolge enthielt, findet diese Methode heute bereits in knapp 75 % der EU-Unterkapitalisierungsnormen Anwendung.
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