Internationale Rechnungslegung nach IFRS für den Mittelstand
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In Deutschland basiert die Bilanzierung auf dem Handels- und Steuerrecht bzw. den Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) oder den International Financial Reporting Standards (IFRS). Aus Sicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollten jedoch in Deutschland keine unterschiedlichen Rechnungslegungssysteme nebeneinander bestehen. Für kapitalmarktorientierte Konzerne in Deutschland ist die Anwendung der IFRS bereits Pflicht, während noch offen ist, ob und inwieweit die Standards ebenso auf die Rechnungslegung und Finanzkommunikation anderer Unternehmen übertragen werden sollen. Die internationale Rechnungslegung ist derzeit auch "wesentlicher Treiber der Entwicklung des Controlling". Wenn sich die IFRS nun, wie es im Rahmen des KMU-Projekts des International Accounting Standards Board (IASB) geplant ist, auch bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU) durchsetzen sollten, stellt sich die Frage, wie ein KMU-IFRS Rolle und Aktionsfelder des Controllings als wesentlichem Instrument der Führung eines Unternehmens beeinflussen würden. Nicht alle Regelungen der IFRS weisen aus Controllersicht eine hohe Priorität auf. Dies gilt auch für die Vorschriften des KMU-Standardentwurfs (KMU-SE), der dieser Untersuchung zu Grunde liegt. Dennoch sind die Regelungen so umfangreich, dass die Arbeit auf die wesentlichen Punkte beschränkt bleiben muss. Im Folgenden werden nur die besonders erheblichen Auswirkungen bestimmter Rechnungslegungsvorschriften auf das Controlling in KMU untersucht, die auch in der Literatur schwerpunktmäßig behandelt werden.
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